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Der Hafen Neuharlingersiel dient der Versorgung der Insel Spiekeroog, als Fischerei- und Yachthafen, als Hafen für Gastlieger und der Entwässerung des Hinterlandes

 

Der Binnenhafen (traditionell im Ortskern) ist historisch den Kutterfischern gewidmet. Der Außenhafen dient überwiegend als Versorgungshafen für Spiekeroog, der behördlichen Schifffahrt des Küstenschutzes, der kleinen Schiffsreparatur (Hellinganlage), der Seenotretter (DGzRS) mit Anleger und Rettungsschuppen sowie der Sportboote (siehe nebenstehendem bzw. nachstehendem Lageplan des Hafens). Einzigartig an der deutschen Nordseeküste ist das denkmalgeschützte Hafenensemble mit einem Hafenbecken mitten im Ort und erlebbarer Tide. Der Hafen stellt sich als regionaltypischer Sielhafen mit aktiver Krabbenkutterflotte dar. Hierdurch erfolgt eine besondere touristische Wertschöpfung in Neuharlingersiel und der Region. Der Hafen Neuharlingersiel ist daher von besonderem Wert für Niedersachsen. Die unmittelbare Verbindung zum Wattenmeer stellt besondere Herausforderungen im Küstenschutz dar. Ebenso wichtig ist es dem natürlichen tideabhängigen Verschlicken des Hafen entgegenzuwirken. Eine aktive Krabbenkutterflotte ist Grundlage der touristisch regionalen Bedeutung. Die Fischerei benötigt eine gute Erreichbarkeit des Hafens.

 

Hafenzufahrt

Fahrwasserbreite: 20 m

Länge der Seezufahrt: 12 km

Tiefe bei MThw *): 4,20 m

Tiefe bei MTnw *): 1,30 m

Länge Leitdamm: 2.000 m

 

Hafenflächen

Wasserfläche: 3,50 ha

Landfläche: 3,00 ha

Gesamtfläche: 6,50 ha

 

Wasserstände

MThw: 1,50 m NN

MTnw: -1,40 m NN

mittlerer Tidehub: 2,90 m

 

Hafentiefen *)

Fähranleger: 2,75 m NN

Binnenhafen: 2,50 m NN

Hafenzufahrt: 2,70 m NN

Mittlere Hafentiefen: 2,50 m NN

Maximale Hafentiefen: 4,00 m NN

 

*) Die Angaben entsprechen dem Stand der letzten Peilung (September 2017).

 

 

 

 Hafennutzungen

Fährverkehr / Inselversorgung: Fährlinie Neuharlingersiel-Spiekeroog der Schifffahrt der Nordseebad Spiekeroog GmbH; 2 Personenfähren und eine Kombifähre (Fracht- und Personen); die Schiffslängen betragen 46 m bis 48 m mit Kapazitäten von 300 bis 744 Personen.
Fischerei: 7 aktiv in der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei eingesetzte Kutter, 1 Kutter im Nebenerwerb und Liegeplatz eines Fischereitraditionsschiffes
Ausflugsfahrten: 2 Kutter
Sportboothafen: Yachthafen mit 35 Liegeplätzen, max. Bootslänge: 11 m, max. Tiefgang: 1,30 m
Umschlagplatz: fester Umschlagplatz für Fisch und Krabben mit Ladekran und Kühlwagen
Rampen: 2 Rampen sind vorhanden
Landungsbrücke: für die Personenbeförderung

Hellinganlage:

 

für Schiffsreparaturen

 

 Technische Angaben

Nutzbare Kaianlagen: 806 m (zusätzlich wegen Steinschüttungen und Yachthafen nicht nutzbar 502 m)
Schiffsanlegeplätze: 32, davon im Mittel 11 für Fischkutter
Umschlagsmenge: 7.400 t  (Mittelwert 2013 bis 2015)
Schiffsbewegungen: 4.300 (Mittelwert 2013 bis 2015)
Personenbeförderungen: 408.700 (Mittelwert 2013 bis 2015)
Verkehrsanbindung: Straße landseitig zum Fähranleger und den Park- und Wohnmobilstellplätzen

Geschichte des Hafens

 

Der Hafen Neuharlingersiel diente bis Ende des 19. Jahrhunderts der Handelsschifffahrt und der Versorgung der Insel Spiekeroog. Seit etwa 1880 wird hier die Küstenfischerei betrieben. Daneben ist heute die behördliche Schifffahrt des Küstenschutzes, die Schiffsreparatur auf der Helling, die Station der Seenotrettung (DGzRS) sowie ein Sportboothafen hier beheimatet.

 

Der im Ortskern gelegene malerische Binnenhafen ist als „Marktplatz“ die historische Keimzelle von Neuharlingersiel und traditionell der Fischerei gewidmet, die im Jahre 1958 einen Höchststand von 27 Fischkuttern hatte.

 

Das erste Siel wurde im Jahr 1693 gebaut und diente damals wie heute zur Entwässerung des Binnenlandes.

Danach wurden die Siel- und Hafenanlagen mehrfach erneuert und erweitert. Mit der Hafensanierung 1958 bis 1962 wurde die Hafenmauer und das Siel- und Schöpfwerk gebaut.

 

Neben notwendigen Küstenschutzmaßnahmen wurden die Hafenanlagen 2008 nochmals erweitert, die Anzahl der Liegeplätze erhöht, die Personen- und Frachtlogistik zur Inselversorgung verbessert, ein neues Fährhaus errichtet und die Parkplatzkapazität ausgebaut. Die neue Helling ist seit 2015 in Betrieb.

 

Träger und Betreiber des Hafens ist der Hafenzweckverband als öffentlich-rechtliche Körperschaft der Verbandsmitglieder der Gemeinden Neuharlingersiel und Spiekeroog.

 

Aktuelle Informationen

Hafenzweckverband Neuharlingersiel investiert in Klimaschutz


Der Zweckverband zur Entwicklung, zur Unterhaltung und zum Betrieb des Hafens in Neuharlingersiel hat die Beleuchtung des Osthafens energetisch saniert. Konkret wurden folgende Leistungen erbracht:


•    Austausch aller Leuchtenköpfe durch LED-Leuchten mit passender Leistung und Optik für die jeweilige Beleuchtungssituation
•    Austausch einiger Masten für die Ermöglichung einer noch besseren Ausleuchtung des Verladebereichs
•    Installation von Steuerungskomponenten und Inbetriebnahme einer modernen Lichtsteuerung für eine nutzungsgerechte Beleuchtung zu jeder Tages- und Nachtzeit.


Mit der Umsetzung der geförderten Maßnahme können in den nächsten 20 Jahren mindestens 320 t CO² eingespart werden.


Elektroinstallation: SILA Service GmbH, Bad Zwischenahn
Lichtplanungsbüro: Oliver Christen Lichtplanung, Diepholz


Mit der Nationalen Kommunalschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

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Meldeschein

 

 

Zweckverband zur Entwicklung, zur Unterhaltung und zum Betrieb des Hafens in Neuharlingersiel

 

Jeder Schiffsführer hat unverzüglich nach dem Einlaufen die für die Berechnung des Hafengeldes erforderlichen Angaben gegenüber dem Hafenzweckverband (HZV) zu machen.

 

Grundlage für die Hafennutzung ist die „Nutzungs- und Entgeltordnung für den Hafen Neuharlingersiel“ (Hafentarif) vom 8. Dezember 2016.

 

Meldeschein für die Benutzung des Hafens Neuharlingersiel online ausfüllen oder Meldeschein zum Download

Nutzungs- und Entgeltordnung für den Hafen Neuharlingersiel

 

Stand: 29. November 2022

Zum Download

 

 

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